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24.04.2025 – OLG Köln hebt Haftbefehl auf und sertzt weiteren Haftbefehl außer Vollzug.
Wir hatten zwei Anträge beim OLG Köln in zwei ganz verschiedenen Verfahren, in denen die Haftbefehle gerade erst erlassen worden waren. In einem Fall wurde der Haftbefehl ohne Vorbehalte aufgehoben (3OAus 24/25), in dem anderen (3OAus 4/25) wurde die Vollziehung der mit Beschlüssen vom 16.01.2025 und 10.03.2025 angeordneten Haft unter Auflagen ausgesetzt.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf