Am 5. Mai 2025 hat das OLG München den Haftbefehl gegen unseren Mandanten bei Festsetzung einer hohen Kaution und einem Paket von Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte muss seine Ausweispapiere (Reisepass und Personalausweis) hinterlegen, an einer bestimmten Adresse wohnen, sich zweimal wöchentlich bei der Polizeiinspektion melden und darf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erst mal nicht verlassen.

Rechtsanwalt zur Außervollzugsetzung Haftbefehl gegen Kaution

Was für ein Erfolg diese Außervollzugsetzung des Haftbefehls ist, kann unser Mandant noch acht Monaten in Stadelheim am besten ermessen.

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