Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Langjährige Praxis und ständiges Studium begründen unsere Erfahrung. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht und verteidigen unsere Mandanten gegen Vorwürfe aus dem ganzen Spektrum des Strafrechts in allen Instanzen.
Einer unserer Schwerpunkte ist die Verteidigung in Rechtsmittel-Instanzen (Beschwerde, Berufung, Revision und Verfassungsbeschwerde in Strafsachen). Wir erzielen Ergebnisse.
Wir haben auch besondere Erfahrung in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren, die sich u.a. als Folge von strafrechtlichen Vorwürfen einstellen. Wir behandeln alles streng vertraulich. Ihre Anfragen beantworten wir unverzüglich.
Trotz Anklageerhebung ist die Gerichtsverhandlung nicht unvermeidlich. Das Gesetz (§ 203 StPO) verlangt einen „hinreichenden“ Tatverdacht, sonst darf das Gericht das Hauptverfahren trotz Anklage der Staatsanwaltschaft nicht eröffnen.
In dem gesetzlich geregelten „Zwischenverfahren“ nach Eingang der Anklageschrift kann durch einzelne Beweiserhebungen auch ein bestehender Tatverdacht ganz oder teilweise wieder beseitigt werden.
Es steht nicht im Ermessen des Gerichts, ob es die von der Verteidigung beantragten Beweiserhebungen vor der Gerichtsverhandlung vornimmt, es muss sich vorher damit auseinandersetzen. Der Angeschuldigte hat im Zwischenverfahren erhebliche Einwirkungsmöglichkeiten und Chancen zur Vermeidung der Gerichtsverhandlung.
Unsere Kompetenz im Sexualstrafrecht ist das Ergebnis jahrelanger Praxis.
Viele unserer Ermittlungsverfahren vor allem im Bereich des sexuellen Missbrauchs werden eingestellt und führen nicht zur Anklage, weshalb wir auch trotz intensiver Befassung mit überschaubaren Kosten für unsere Mandanten arbeiten können, die wir regelmäßig mit einem pauschalen Honorar berechnen.
Das gilt auch im Bereich der §§ 184b, 184c StGB, wo wir die Vertretung im Ermittlungsverfahren aufgrund der in mehreren hundert Fällen erworbenen Praxis mit einem wirklich überschaubaren Honorar berechnen können.
Der Haftbefehl ist für den Staatsanwalt ein gesetzlich streng geregeltes Instrument zur Strafverfolgung, das nur solange eingesetzt werden darf, wie die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Gegen den Haftbefehl setzt der Strafverteidiger Argumente und Anträge, Verhandlungsstrategien und Beschwerden ein und dann Beharrlichkeit und Ausdauer.
Wir haben in den letzten Jahren besondere Erfahrung in Strafverfahren mit Bezug zum Ausland erworben. Die
sind uns geläufig. Wir haben deswegen Kontakte zu Strafverteidigern in ganz Europa.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf