Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Unsere Erfahrung basiert auf jahrelanger Praxis und ständiger Fortbildung.
Wir sind Fachanwälte für Strafrecht und verteidigen unsere Mandanten gegen Vorwürfe aus dem ganzen Spektrum des Strafrechts in Ermittlungsverfahren und allen gerichtlichen Instanzen.
Wir arbeiten ausschließlich im Straf- und Strafprozessrecht und angrenzenden Gebieten.
Einer unserer Schwerpunkte ist die Verteidigung in Rechtsmittel-Instanzen (Beschwerde, Berufung, Revision und Verfassungsbeschwerde in Strafsachen). Wir erzielen Ergebnisse.
Wir haben Erfahrung in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren, die sich u.a. als Folge von strafrechtlichen Vorwürfen einstellen. Das gilt auch für berufsrechtliche Verfahren, die u.a. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Steuerberater und Psychotherapeuten betreffen.
Trotz Anklageerhebung ist die Gerichtsverhandlung nicht unvermeidlich. Das Gesetz (§ 203 StPO) verlangt einen „hinreichenden“ Tatverdacht, sonst darf das Gericht das Hauptverfahren nach Anklageerhebung nicht eröffnen.
In dem gesetzlich geregelten „Zwischenverfahren“ nach Eingang der Anklageschrift bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens kann durch einzelne Beweiserhebungen auch ein bestehender Tatverdacht ganz oder teilweise wieder ausgeräumt werden.
Es steht nicht im Ermessen des Gerichts, ob es die von der Verteidigung beantragten Beweiserhebungen vor der Gerichtsverhandlung vornimmt, es muss sich vor einer Eröffnungsentscheidung damit auseinandersetzen.
Nehmen Sie einen Strafverteidiger, der was davon versteht ! - Dieser Grundsatz, werden Sie sagen - und da haben Sie recht - gilt doch für alle Rechtsgebiete und auch sonst. Man muss immer den besten Beistand finden. Dann sind wir uns einig und darum müssen Sie sich wirklich bemühen. Nix kommt von allein und auch nicht durch Zufall.
Im Sexualstrafrecht kommt es auf Ihre Wahl an und auf die Kompetenz und das Augenmmaß Ihres Verteidigers.
Verteidigung im Sexualstrafrecht kann schon anfangen, bevor ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Eingriffe der Ermittlungsbehörden wie Hausdurchsuchungen oder Festnahmen können durch frühes aktives Vorgehen verhindert werden, wenn eine Anzeige droht.
Auch sinnvolle aktive Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren entlastet Sie. Mehr als die Hälfte der Ermittlungsverfahren wird in dieser Phase eingestellt und man kann viel dafür tun, dass auch das eigene Verfahren am besten beendet wird.
Der Haftbefehl ist für den Staatsanwalt ein gesetzlich streng geregeltes Instrument zur Strafverfolgung, das nur solange eingesetzt werden darf, wie die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Gegen die Untersuchungshaft setzt der Strafverteidiger mit Beharrlichkeit Verhandlungsstrategien ein, Argumente und Anträge. Das kann am besten im Vorfeld vor Erlass und jedenfalls vor der Vollstreckung eines Haftbefehls passieren und am zweitbesten immer noch, wenn der Haftbefehl bereits vollstreckt ist.
Das gesetzliche Instrumentarium bietet uns parallel zu Verhandlungsstategien erhebliche Möglichkeiten, um die Aufhebung oder zumindest die Außervollzugsetzung eines Haftbefehls gegen Auflagen zu erreichen. Wenn das gelingt, verbessert das "gefühlt" aber auch realistisch die Aussichten der Verteidigung im gesamten Strafverfahren erheblich.
Wir verteidigen seit vielen Jahren Mandanten in Strafverfahren mit Bezug zum Ausland. Dabei geht es u.a. auch
Sie können das an besten nachlesen auf unserer Internetseite
www.auslieferungsverfahren.de
Wir haben in diesem Metier in den letzten Jahren zugunsten unserer Mandanten zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts herbeigeführt und verfügen aufgrund unserer langjährigen Praxis in Strafverfahren mit Auslandsbezug inzwischen über beste Kontakte zu Strafverteidigern in vielen anderen Ländern.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf