Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Langjährige Praxis und ständiges Studium begründen unsere Erfahrung. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht und verteidigen unsere Mandanten gegen Vorwürfe aus dem ganzen Spektrum des Strafrechts in allen Instanzen.
Einer unserer Schwerpunkte ist die Verteidigung in Rechtsmittel-Instanzen (Beschwerde, Berufung, Revision und Verfassungsbeschwerde in Strafsachen). Wir arbeiten mit Ausdauer und mit Sorgfalt und wir erzielen Ergebnisse.
Wir haben auch besondere Erfahrung in beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren, die sich u.a. als Folge von strafrechtlichen Vorwürfen einstellen. Wir behandeln alles streng vertraulich. Ihre Anfragen beantworten wir unverzüglich.
Trotz Anklageerhebung ist die Gerichtsverhandlung nicht unvermeidlich. Das Gesetz (§ 203 StPO) verlangt einen „hinreichenden“ Tatverdacht, sonst darf das Gericht das Hauptverfahren nicht eröffnen.
In dem gesetzlich geregelten „Zwischenverfahren“ nach Eingang der Anklageschrift kann durch einzelne Beweiserhebungen auch ein bestehender Tatverdacht ganz oder teilweise wieder beseitigt werden.
Es steht nicht im Ermessen des Gerichts, ob es die von der Verteidigung beantragten Beweiserhebungen vor der Gerichtsverhandlung vornimmt, es muss sich vorher damit auseinandersetzen. Der Angeschuldigte hat im Zwischenverfahren erhebliche Einwirkungsmöglichkeiten und Chancen zur Vermeidung der Gerichtsverhandlung.
Unsere Kompetenz im Sexualstrafrecht ist das Ergebnis intensiver Befassung. Wir haben jahrelange Praxis im Sexualstrafrecht.
Jeder Beschuldigte im Sexualstrafrecht braucht einen wirklich professionellen Strafverteidiger. Professionalität beginnt bei uns mit der Übernahme von Verantwortung gegenüber dem Mandanten und dauert über das ganze Verfahren.
Der Haftbefehl ist für den Staatsanwalt ein gesetzlich streng geregeltes Instrument zur Strafverfolgung, das nur solange eingesetzt werden darf, wie die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Gegen den Haftbefehl setzt der Strafverteidiger Verhandlungsstrategien, Anträge und Beschwerden ein.
Strategien zur Vermeidung von Untersuchungshaft zielen darauf ab, die Gründe für einen Haftbefehl zu widerlegen, am besten noch bevor er vollstreckt wird.
Wir haben in den letzten Jahren besondere Erfahrung in Strafverfahren mit Bezug zum Ausland erworben. Die
sind uns geläufig. Wir haben deswegen Kontakte zu Strafverteidigern in ganz Europa.
Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf