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OLG Oldenburg entlässt Niederländer aus der Haft
Düsseldorf – 09.02.2016 – Strafverteidiger Dr. Rademacher mit erfolgreichem Antrag an das OLG Oldenburg - Auslieferungshindernis gegen Auslieferung an Italien aufgrund Europäischen Haftbefehls
Mit Beschluss vom 09. 02. 2016 - 1 Ausl 76/15 - Dem Verfahren gegen einen Niederländer lag der Vorwurf des Betäubungsmittelhandels zugrunde. Jetzt hat das OLG Oldenburg die Unzulässigkeit der Auslieferung an Italien aufgrund Europäischen Haftbefehls festgestellt. Der Europäische Haftbefehl der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Bozen scheiterte in Deutschland an einem Auslieferungshindernis. Denn der Europäische Haftbefehl basierte auf einem Abwesenheitsurteil und das OLG Oldenburg – das zunächst Auslieferungshaft angeordnet hatte - ließ sich davon überzeugen, dass keiner der Ausnahmetatbestände vorlag, bei denen trotz Abwesenheitsurteil eine Auslieferung in Betracht kommt.
Criminal defence lawyers in Germany, Rademacher & Horst - Higher Regional Court in Oldenburg, Court's Order of 09. 02. 2016 - 1 Ausl 76/15 - inadmissibility of extradition of a Dutchman to Italy due EAW issued by the Landesgericht Bozen
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf