Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher

Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher stammt aus Düsseldorf und ist seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Er hat vorher einige Jahre als wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht und  Strafprozessrecht (Prof. O. Ranft) an der Universität Bayreuth gearbeitet und im Umweltstrafrecht promoviert.

Die ersten vier Jahre als Rechtsanwalt in Düsseldorf arbeitete er bei einer großen wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei mit starkem Bezug zur Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, was sich in den Folgejahren als solides Fundament für die Arbeit im Wirtschaftstrafrecht erwies.

Seit 1993 arbeitet Rechtsanwalt Dr.  Rademacher selbständig als Strafverteidiger und hat im allgemeinen Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht Mandanten in Tausenden von Fällen gegen nahezu alle denkbaren Vorwürfe verteidigt. Seit 1998 ist er auch Fachanwalt für Strafrecht, einer der ersten nach Einführung des Fachanwaltstitels.

Seine  Arbeit hat einen starken internationalen Bezug durch die Verteidigung in Verfahren aufgrund internationaler und europäischer Haftbefehle. 

 

Rechtsanwalt Lars Horst, LL.M.

Lars Horst, LL.M. stammt aus Düsseldorf, er hat in Münster und Köln studiert und ist seit 2004 als Rechtsanwalt in Düsseldorf zugelassen.

Nach weiteren Studien- und Forschungsaufenthalten am "Centre of Criminology" der University of Capetown und der University of Western Cape in Südafrika wurde ihm im Jahre 2005 der Titel "Master of Laws" verliehen.

Bereits während seiner ersten Jahre als Strafverteidiger in Düsseldorf sammelte Rechtsanwalt Lars Horst, LL.M. unschätzbare Erfahrung in Großverfahren (Strafrecht im Gesundheitswesen, Kapitalmarktstrafrecht u.a.) mit umfangreichen Hauptverhandlungen.

 Seit 2007 ist Rechtsanwalt Lars Horst, LL.M. auch Fachanwalt für Strafrecht.

Er hat im allgemeinen Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht Mandanten gegen ein breites Spektrum von Vorwürfen verteidigt, auch im Betäubungsmittelstrafrecht und Sexualstrafrecht mit dem Fokus auf die Vermeidung der Untersuchungshaft.

Bei vielen Fällen kommt dem Strafverteidiger sein solides technisches Verständnis zugute. Lars Horst, LL.M. hat die Privatpilotenlizenz (PPL), seit 2011 auch die Verkehrspilotenlizenz (ATPL) und die Berechtigung für die Boeing 777.

 

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