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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Aufgrund unserer Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht 2025 die Haftentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Dezember 2024 und vom 3. Januar 2025 aufgehoben. Das war in den letzten Jahren unsere 9. erfolgreiche Verfaassungsbeschwerde.
Leitende Gesichtspunkte der Verfassungsbeschwerde waren hier soziale Bindungen, eine in den OLG-Beschlüssen höchstens diffus dargestellte Straferwartung und die Unverhältnismäßigkeit zum Freiheitsgrundrecht des Betroffenen, das auch zu bewahren ist, wenn aus Italien ein Europäischer Haftbefehl kommt.
Verfassungsbeschwerden in Strafsachen richten sich gegen Haftbefehle, Durchsuchungen, Verurteilungen und Vollstreckungen. Und viele für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgebliche Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden. Ich habe seit Jahren Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden in Strafsachen und sehe oft, welche Intensität strafprozessuale Eingriffe für den Betroffenen haben. Die Befassung mit Verfassungsbeschwerden erweitert für den Fachanwalt für Strafrecht den Überblick erheblich.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf