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24.01.2025 – Aufgrund unserer Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht am 23. Januar 2025 die Haftentscheidungen des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 17. Dezember 2024 und vom 3. Januar 2025 sehr schnell aufgehoben. Leitende Gesichtspunkte unserer Verfassungsbeschwerde waren soziale Bindungen, eine in den OLG-Beschlüssen höchstens diffus dargestellte Straferwartung und die Unverhältnismäßigkeit zum Freiheitsgrundrecht des Betroffenen, das auch zu bewahren ist, wenn der Europäische Haftbefehl aus Italien kommt.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf