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Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055
Mit Beschluss vom 21. Mai 2024 - 2 BvR 1694/23 – hat das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen des Oberlandesgerichts Braunschweig aus März und November 2023 aufgehoben, weil die unseren Mandanten - dessen Auslieferung an die Türkei dort für zulässig erklärt wurd - in seinem Grundrecht Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verletzt haben. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Das war unsere 8. erfolgreiche Verfassungsbeschwerde innerhalb der letzten 10 Jahre und die bestätigt wieder, dass Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in Deutschland Garant für verlässlichen Schutz ist, wenn der Betroffene die Voraussetzungen substantiiert darlegen kann.
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf