Bewährungsstrafe im Kaffee-Steuer-Verfahren rechtskräftig

Bewährungsstrafe im Steuer-Strafverfahren rechtskräftig

12. Januar 2016 - Der Vorwurf: 1,8 Millionen Kilo Kaffee eingeführt, Scheinrechnungen und fiktive Lieferketten, vielfache Steuerhinterziehung, die Zahlen überschlagen sich. Das Urteil des Landgerichts Kleve (190 Kls 4/14) gegen unsere Mandantin bleibt auf dem Boden: Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Die "Rheinische Post" vor dem Prozess am Landgericht Kleve: "Sie sollen Lastwagen voll mit Kaffee über die Grenze geschmuggelt haben, um die hohe deutsche Kaffeesteuer zu umgehen - jetzt stehen fünf mutmaßliche Schmuggler in Kleve vor Gericht. ... ... Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen knapp 90 Taten vor. Zwischen Oktober 2009 und November 2010 sollen sie 1300 Tonnen Kaffee über die Grenze gebracht und auch unversteuerten Kaffee in Deutschland angekauft haben. ... Den Kaffee sollen sie mit Lastwagen, jeweils bis zu 24 Tonnen pro Lieferung, über die Grenze gebracht haben. Hier sei die unversteuerte Ware an Händler weitergegeben worden. Die Spuren führten zu verschiedenen Unternehmen und Gesellschaften, unter anderem in Hamburg und Moers. Die Bande soll Lieferketten fingiert und verschiedene Unternehmen zwischengeschaltet haben. So seien nicht nur vier Millionen Euro Kaffeesteuer, sondern auch eine Million Umsatzsteuer hinterzogen worden. Die mutmaßlichen Täter sollen zum Teil als Bande und in unterschiedlicher Beteiligung an dem groß angelegten Betrug mitgewirkt haben".

Criminal defence lawyers in Germany, Rademacher & Horst -  Regional Court in Kleve (190 Kls 4/14)

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