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Düsseldorf – 08.08.2016 - Strafverteidiger Dr. Rademacher - Haft erfolgreich vermieden - zum Haftbefehl wegen Fluchtgefahr
Die Menschenrechtslage in der Türkei ist inakzeptabel. Das kann man bei deutschen Gerichten als bekannt voraussetzen. Es gibt aber bisher keine einheitliche Richtlinie der Justiz, etwa türkische Haftbefehle bzw. Auslieferungsersuchen gar nicht mehr anzuerkennen. Die Behandlung der Einzelfällebei deutschen Gerichten läßt aber - von wenigen Ausnahmen abgesehen - eine Linie erkennen.
Auf dieser Linie liegt das OLG Köln (Beschluss vom 08.08.2016 – 6 AuslA 70/16 – 58), das auf unseren Antrag hin einen vorläufigen Auslieferungshaftbefehl wieder aufgehoben hat, der vorher aufgrund eines Haftbefehls aus der Türkei ergangen war. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird von der Türkei eine detaillierte Stellungnahme zur Menschenrechtssituation, insbesondere zur Rechtsstaatlichkeit des dort zu erwartenden Strafverfahrens und zu den dortigen Haftbedingungen erwartet. Wir gehen davon aus, dass belastbare Zusicherungen frühestens nach der Beendigung des Ausnahmezustandes in der Türkei eingehen können.
Criminal defence lawyers in Germany, Rademacher & Horst - Higher Regional Court in Cologne, Court's Order of 08.08.2016 – 6 AuslA 70/16 – 58 - cancellation of a German extradition arrest-warrant due extradition-request from Turkey
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Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Lars Horst, LL. M. in Düsseldorf