§ 184b StGB - Gesetzesänderung bei Kinderpornografie: Gesetzesverschärfung wird zurückgedreht

Fachleute rechnen damit, dass nach einem bisher nicht veröffentlichten Gesetzesentwurf im ersten Halbjahr 2024 der Strafrahmen für Kinderpornografie (§ 184b StGB - Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornografischer Inhalte) auf eine Mindest-Strafandrohung von sechs Monaten Freiheitsstrafe reduziert wird. Abgesehen von der Reduzierung der Strafe führt das dazu, dass dann auch wieder Verfahrensbeendigungen außerhalb einer öffentlichen Gerichtsverhandlung möglich sind, was zuletzt kaum denkbar war. Kinderpornografie-Delikte wurden seit Juli 2021 strafrechtlich als Verbrechen – nicht mehr als Vergehen (§ 12 StGB) - mit einer Mindest-Strafandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe qualifiziert. Nach der Verschärfung des Strafrahmens im Juli 2021 steht jetzt aber eine Korrektur des Strafrahmens für Kinderpornografie bevor, die viele Insider schon länger prognostiziert hatten, aber darum gab es lange Zeit eine hitzige Debatte.

Rechtsanwalt zu § 184b StGB - Gesetzesänderung bei Kinderpornografie

Wegen der Strafrechtsverschärfung gab es in den letzten beiden Jahren eine Flut von Verfahren, die die Gerichte in Deutschland überlasteten, und oft traf es auch die Falschen. Die „minder schweren Fälle“ konnten nicht mehr als solche anerkannt werden. Durch Zufall ereignete Kinderpornographie-Fälle – auch wenn sie gar keinen pädokriminellen Hintergrund hatten - konnten kaum noch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.

Gesetzesänderung bei Kinderpornografie und anhängige Verfahren

Die bevorstehende Gesetzesänderung wird auch erhebliche Auswirkungen auf sämtliche noch anhängigen Verfahren haben, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind.

Bitte rufen Sie uns an unter +49 (0) 211 1718380 oder schicken Sie uns eine Email an duesseldorf@ra-anwalt.de um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können.

Für Notfälle haben wir einen 24 Std. Notruf unter 0172-2112373 oder 0172-7056055

Kontaktieren Sie uns!