 |
Von
einem strafrechtlichen Problem geplagt, brauchen Sie
zuerst und vor allem einen kompetenten
Gesprächspartner, der Ihre Situation und die
Möglichkeiten beurteilen kann.
|
| Es geht
dabei vielleicht noch gar nicht um die Beauftragung
eines Strafverteidigers. Sie müssen sich orientieren.
Die Orientierung kann Ihnen am besten der geben, der
viel Erfahrung hinter sich weiß und Überblick hat. |
 |
|
Wenn
Sie schon wissen, dass Sie einen Strafverteidiger
brauchen, ist es gar nicht einfach, bei den ersten
Kontakten zu beurteilen, mit welchem Strafverteidiger
Sie für sich - falls erforderlich - eine gute Wahl
treffen. Man sagt, man weiß das letztendlich erst, wenn
man mit einem Strafverteidiger ein Verfahren
durchgestanden hat.
Die
Persönlichkeiten von Strafverteidigern sind
unterschiedlich. Dabei gibt es solche, die Ihnen auf
Anhieb liegen und solche, die eher nicht. Die
Kompatibilität, das persönliche Miteinanderkönnen ist
für Sie eine wichtige Voraussetzung, ohne die es nicht
geht.
|
 |
Das
Miteinanderkönnen, wenn Sie das festgestellt haben,
beseitigt noch nicht Ihre Ungewissheit, ob Ihr
Strafverteidiger effektive Verteidigung auch
tatsächlich leistet und ob er sich letztendlich auch in
Ihrem Fall |
| durchsetzen kann und ob seine Argumente im
entscheidenden Moment - und sei es bei Gericht - Gehör
finden werden. Das können Sie meines Erachtens auch in
noch so vielen Anbahnungsgesprächen vorab nicht
klären. |
Sie
können aber klären, ob der von Ihnen angesprochene
Strafverteidiger auf dem Gebiet Ihres Falles Erfahrung
hat, wenn Sie das nicht schon aufgrund einer
entsprechenden Empfehlung wissen. Den Strafverteidiger
für jeden denkbaren Fall gibt es nämlich nicht.
Verteidigung auf bestimmten Gebieten setzt rechtliche
Spezialkenntnisse voraus und die Kenntnis spezieller
Materien. Sie werden im Gespräch schnell ein Gefühl
dafür bekommen, ob ein Strafverteidiger in Ihrem Fall
"zuhause" ist.
Wenn
Sie tatsächlich einen Strafverteidiger brauchen,
klären Sie auch, ob der Strafverteidiger die notwendige
Zeit hat, Sie z.B. selber in einem umfangreichen
Ermittlungsverfahren oder in einer langen
Hauptverhandlung zu verteidigen. Es spricht für beide
Seiten alles dafür, diese grundlegenden Voraussetzungen
des Mandatsverhältnisses so früh wie möglich offen
anzusprechen.
Wenn
der Verteidiger mit den Einzelheiten Ihres Falles
vertraut ist, können Sie mit ihm die Perspektiven Ihres
Falles erörtern. Sprechen Sie hierbei Nebenfolgen wie
mögliche berufsrechtliche Konsequenzen oder mögliche
zivilrechtliche Folgen an. Denn die isolierte Behandlung
eines Problems ohne Sicht auf die anderen damit
zusammenhängenden möglichen Folgeprobleme hilft Ihnen
nur sehr bedingt.
 |
Mit
der Zeit das wichtigste ist aus meiner Sicht die
gemeinsame Definition des Verteidigungszieles. Die
Festlegung eines realistischen Verteidigungszieles
ist der erste echte Prüfstein für Ihr
Vertrauensverhältnis |
zu
dem gewählten Strafverteidiger. Wenn Ihr
Strafverteidiger auf die Dauer kein klares
Verteidigungsziel mit Ihnen als Mandant erarbeiten
kann, sollte er aus der engeren Auswahl Ihrer
Verteidiger ausscheiden.
Aber zurück zum Anfang: Sie brauchen zuerst einen
kompetenten Gesprächspartner, der aus seiner
Erfahrung heraus Ihre Situation beurteilen kann.
Daraus kann sich das Vertrauensverhältnis
ergeben, das für erfolgreiche Strafverteidigung
erforderlich ist. |
Ich bin
seit 1989 als Strafverteidiger in Düsseldorf zugelassen,
nachdem ich vorher als wissenschaftlicher Assistent an dem
Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht (Prof.
O. Ranft - Univ. Bayreuth) gearbeitet habe. Seitdem bin
ich als Strafverteidiger in NRW tätig. Seit 1998 bin
ich Fachanwalt für Strafrecht. In Düsseldorf ist der
Sitz meiner Kanzlei aber inzwischen ist daraus bundesweite
Strafverteidigung geworden.
Als Rechtsanwalt in Düsseldorf unterliege ich der Aufsicht der
hiesigen Rechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die insbesondere darüber wacht, dass wir die Regeln der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Anwaltlichen Berufsordnung (BORA), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), der Fachanwaltsordnung (FAO) und der Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft ebenso wie alle anderen für uns geltenden Gesetze einhalten.
Die genannten berufsrechtlichen Bestimmungen können auch
online auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
abgerufen werden:
http://www.brak.de/seiten/06.php
Umsatzsteueridentifikatiosnummer: DE 811621033.
Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
http://www.rak-ddorf.de/
Freiligrathstraße 25 - 40479 Düsseldorf
Tel.: 0211-49502-0 - Fax: 0211-49502-28
Für weitere Fragen erreichen Sie mich telefonisch 0211 - 17
18 380 oder per Mail unter: duesseldorf@ra-anwalt.de
Um einer zweifelhaften Rechtsprechung zu genügen,
weisen wir darauf hin, dass es andere Strafverteidiger in
Düsseldorf gibt und noch mehr andere Strafverteidiger in
ganz Deutschland. Ich bin auch nicht der einzige Fachanwalt
für Strafrecht in Düsseldorf und nicht der einzige
Fachanwalt für Strafrecht in NRW geschweige denn der der
einzige Fachanwalt für Strafrecht bundesweit.
|
home
- kontakt
- impressum |