Dr. Martin Rademacher Strafverteidiger - Düsseldorf
Von einem strafrechtlichen Problem geplagt, brauchen Sie zuerst und vor allem einen kompetenten Gesprächspartner, der Ihre Situation und die Möglichkeiten beurteilen kann.
 
Es geht dabei vielleicht noch gar nicht um die Beauftragung eines Strafverteidigers. Sie müssen sich orientieren. Die Orientierung kann Ihnen am besten der geben, der viel Erfahrung hinter sich weiß und Überblick hat.

 
Wenn Sie schon wissen, dass Sie einen Strafverteidiger brauchen, ist es gar nicht einfach, bei den ersten Kontakten zu beurteilen, mit welchem Strafverteidiger Sie für sich - falls erforderlich - eine gute Wahl treffen. Man sagt, man weiß das letztendlich erst, wenn man mit einem Strafverteidiger ein Verfahren durchgestanden hat.

Die Persönlichkeiten von Strafverteidigern sind unterschiedlich. Dabei gibt es solche, die Ihnen auf Anhieb liegen und solche, die eher nicht. Die Kompatibilität, das persönliche Miteinanderkönnen ist für Sie eine wichtige Voraussetzung, ohne die es nicht geht.
 

Das Miteinanderkönnen, wenn Sie das festgestellt haben, beseitigt noch nicht Ihre Ungewissheit, ob Ihr Strafverteidiger effektive Verteidigung auch tatsächlich leistet und ob er sich letztendlich auch in Ihrem Fall 
durchsetzen kann und ob seine Argumente im entscheidenden Moment - und sei es bei Gericht - Gehör finden werden. Das können Sie meines Erachtens auch in noch so vielen Anbahnungsgesprächen vorab nicht klären.

Sie können aber klären, ob der von Ihnen angesprochene Strafverteidiger auf dem Gebiet Ihres Falles Erfahrung hat, wenn Sie das nicht schon aufgrund einer entsprechenden Empfehlung wissen. Den Strafverteidiger für jeden denkbaren Fall gibt es nämlich nicht. Verteidigung auf bestimmten Gebieten setzt rechtliche Spezialkenntnisse voraus und die Kenntnis spezieller Materien. Sie werden im Gespräch schnell ein Gefühl dafür bekommen, ob ein Strafverteidiger in Ihrem Fall "zuhause" ist.

Wenn Sie tatsächlich einen Strafverteidiger brauchen, klären Sie auch, ob der Strafverteidiger die notwendige Zeit hat, Sie z.B. selber in einem umfangreichen Ermittlungsverfahren oder in einer langen Hauptverhandlung zu verteidigen. Es spricht für beide Seiten alles dafür, diese grundlegenden Voraussetzungen des Mandatsverhältnisses so früh wie möglich offen anzusprechen.

Wenn der Verteidiger mit den Einzelheiten Ihres Falles vertraut ist, können Sie mit ihm die Perspektiven Ihres Falles erörtern. Sprechen Sie hierbei Nebenfolgen wie mögliche berufsrechtliche Konsequenzen oder mögliche zivilrechtliche Folgen an. Denn die isolierte Behandlung eines Problems ohne Sicht auf die anderen damit zusammenhängenden möglichen Folgeprobleme hilft Ihnen nur sehr bedingt.

Mit der Zeit das wichtigste ist aus meiner Sicht die gemeinsame Definition des Verteidigungszieles. Die Festlegung eines realistischen Verteidigungszieles ist der erste echte Prüfstein für Ihr Vertrauensverhältnis
zu dem gewählten Strafverteidiger. Wenn Ihr Strafverteidiger auf die Dauer kein klares Verteidigungsziel mit Ihnen als Mandant erarbeiten kann, sollte er aus der engeren Auswahl Ihrer Verteidiger ausscheiden.
Aber zurück zum Anfang: Sie brauchen zuerst einen kompetenten Gesprächspartner, der aus seiner Erfahrung heraus Ihre Situation beurteilen kann. Daraus kann sich das Vertrauensverhältnis ergeben, das für erfolgreiche Strafverteidigung erforderlich ist.

Ich bin seit 1989 als Strafverteidiger in Düsseldorf zugelassen, nachdem ich vorher als wissenschaftlicher Assistent an dem Lehrstuhl für Strafrecht und  Strafprozessrecht (Prof. O. Ranft - Univ. Bayreuth) gearbeitet habe. Seitdem bin ich als Strafverteidiger in NRW tätig. Seit 1998 bin ich Fachanwalt für Strafrecht. In Düsseldorf ist der Sitz meiner Kanzlei aber inzwischen ist daraus bundesweite Strafverteidigung geworden.

Als Rechtsanwalt in Düsseldorf unterliege ich der Aufsicht der hiesigen Rechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die insbesondere darüber wacht, dass wir die Regeln der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Anwaltlichen Berufsordnung (BORA), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), der Fachanwaltsordnung (FAO) und der Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft ebenso wie alle anderen für uns geltenden Gesetze einhalten.

Die genannten berufsrechtlichen Bestimmungen können auch online auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) abgerufen werden:
http://www.brak.de/seiten/06.php
 
Umsatzsteueridentifikatiosnummer: DE 811621033.

Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf 
http://www.rak-ddorf.de/
Freiligrathstraße 25 - 40479 Düsseldorf 
Tel.: 0211-49502-0 - Fax: 0211-49502-28

Für weitere Fragen erreichen Sie mich telefonisch 0211 - 17 18 380 oder per Mail unter: duesseldorf@ra-anwalt.de

Um einer zweifelhaften Rechtsprechung zu genügen, weisen wir darauf hin, dass es andere Strafverteidiger in Düsseldorf gibt und noch mehr andere Strafverteidiger in ganz Deutschland. Ich bin auch nicht der einzige Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf und nicht der einzige Fachanwalt für Strafrecht in NRW geschweige denn der der einzige Fachanwalt für Strafrecht bundesweit.
 

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