Landgericht Duessseldorf zu Verfassungsschutz-Mitarbeiter

Bewährung und Haftbefehl aufgehoben

Düsseldorf - Er soll der „Maulwurf“ gewesen sein (Der SPIEGEL) und das Bundesamt für Verfassungsschutz unterwandert haben. Ermittler identifizieren ihn als Mitarbeiter des Geheimdienstes, einen früheren Bankangestellten, der als „Quereinsteiger“ beim Verfassungsschutz für Observationen eingesetzt wurde. Der Mann schockt sein nichtsahnendes Umfeld. Er soll als Verfassungsschutz-Mitarbeiter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant haben und er habe vorgehabt, sich an Verbrechen der islamistischen Szene zu beteiligen und damit begonnen, Dienstgeheimnisse des Verfassungsschutzes zu verraten.

Es brauchte ein gutes halbes Jahr, bevor wir den strafrechtlichen Vorwurf auf ein annehmbares Maß bringen konnten. Das Landgericht Düsseldorf hat die Anklage der Staatsanwaltschaft am Ende nur zum kleinsten Teil (versuchter Geheimnisverrat) zugelassen und den Haftbefehl aufgehoben (Der SPIEGEL). Beschwerden der Staatsanwaltschaft blieben ohne Erfolg, am Ende stand eine Bewährungsstrafe.

Dass es um Staatsschutzdelikte ging, legt dem ersten Anschein nach eine  Einordnung des Falles in die gängigen Kategorien der politisch motivierten Kriminalität nahe, aber eine solche Einordnung würde der Sache nicht gerecht.

 

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