Dr. Martin Rademacher Strafverteidiger - Düsseldorf
Soll ich einen Verteidiger wählen?
Ja. Sie sollen sich wenn es geht in jedem Strafverfahren von einem Strafverteidiger verteidigen lassen.

Tatsächlich, vor 20 oder 30 Jahren haben sogar manche Strafverteidiger selber bisweilen noch von einer "forensischen Alltagserfahrung" berichtet, wonach die Mitwirkung von Verteidigern in manchen Verfahren die Verhandlungsatmosphäre verändert und sich manchmal in einer gewissen "Bestrafung" des Angeklagten für seinen Verteidiger auswirkt (Walter NStZ 1987, 485). Aus der Zeit stammt auch das damals geäußerte Vorurteil, allein das Auftreten eines Verteidigers bringe bereits eine gewisse Schärfe in das Strafverfahren hinein. Der Strafverteidiger wirke darin als Störfaktor, z. B. wenn er Beweisanträge oder Befangenheitsanträge stelle. 

Ich glaube auch damals war das eher die Ausnahme, konnte man jedenfalls solche Vorurteile nicht allgemein antreffen und in Justizkreisen kaum. Heute bestehen solche Vorurteile hoffentlich nicht mehr, bei Gerichten jedenfalls nicht. Nur dass die Gerichte vielleicht einige Verteidiger lieber sehen als andere, solche mit Augenmaß bevorzugen und rücksichtslose - sonst ziellos agierende - Selbstdarsteller lieber ignorieren, könnte ich mir heute noch vorstellen.

Ja. Sie sollen sich wenn es geht in jedem Strafverfahren von einem Strafverteidiger vertreten lassen. Ganz klar und nicht zu diskutieren ist auch sofort, dass es bei der Frage des Tatnachweises keine atmosphärisch bedingten Grenzen für den Einsatz eines möglichst guten Strafverteidigers geben darf.

Im Hinblick auf den Rechtsfolgenausspruch, also die Höhe einer Strafe kann der Verteidiger vieles bewirken, und auch gerade durch Beweisanträge das Gericht zu einer milderen Strafe geneigt machen. Er kann dem Angeklagten Ungeschicklichkeiten souverän ersparen und bessere Ergebnisse erzielen, wenn klar ist, dass der Angeklagte gerüstet ist.

Ein guter Verteidiger kann in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und besonders in einem Gerichtsverfahren eine gute Atmosphäre zugunsten des Angeklagten schaffen und bewahren.

Und eines noch: Im Gegensatz zu einigen dummen Gerüchten sind Richter fast ausnahmslos hervorragende Juristen, erfahrene Prozessrechtler, und fair. Sie brauchen einen Verteidiger, der sich darauf einstellen kann, der strategisch denkt, der konfliktbereit und kämpferisch ist, ohne das ständig demonstrieren zu müssen.
 

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