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Soll
ich einen Verteidiger wählen?
Ja. Sie
sollen sich wenn es geht in jedem Strafverfahren von einem
Strafverteidiger verteidigen lassen.
Tatsächlich,
vor 20 oder 30 Jahren haben sogar manche Strafverteidiger
selber bisweilen noch von einer "forensischen
Alltagserfahrung" berichtet, wonach die Mitwirkung von
Verteidigern in manchen Verfahren die
Verhandlungsatmosphäre verändert und sich manchmal in
einer gewissen "Bestrafung" des Angeklagten für
seinen Verteidiger
auswirkt (Walter NStZ 1987, 485).
Aus der
Zeit stammt auch das damals geäußerte Vorurteil, allein
das Auftreten eines Verteidigers bringe bereits eine gewisse
Schärfe in das Strafverfahren hinein. Der Strafverteidiger
wirke darin als Störfaktor, z. B. wenn er Beweisanträge
oder Befangenheitsanträge stelle.
Ich glaube
auch damals war das eher die Ausnahme, konnte man jedenfalls
solche Vorurteile nicht allgemein antreffen und in
Justizkreisen kaum. Heute bestehen solche Vorurteile
hoffentlich nicht mehr, bei Gerichten jedenfalls nicht. Nur
dass die Gerichte vielleicht einige Verteidiger lieber sehen
als andere, solche mit Augenmaß bevorzugen und
rücksichtslose - sonst ziellos agierende - Selbstdarsteller
lieber ignorieren, könnte ich mir heute noch vorstellen.
Ja. Sie
sollen sich wenn es geht in jedem Strafverfahren von einem
Strafverteidiger vertreten lassen. Ganz klar und nicht zu
diskutieren ist auch sofort, dass es bei der Frage des
Tatnachweises keine atmosphärisch bedingten Grenzen für
den Einsatz eines möglichst guten Strafverteidigers geben
darf.
Im Hinblick
auf den Rechtsfolgenausspruch, also die Höhe einer Strafe
kann der Verteidiger vieles bewirken, und auch gerade durch
Beweisanträge das Gericht zu einer milderen Strafe geneigt
machen. Er kann dem Angeklagten Ungeschicklichkeiten
souverän ersparen und bessere Ergebnisse erzielen, wenn
klar ist, dass der Angeklagte gerüstet ist.
Ein guter
Verteidiger kann in einem staatsanwaltlichen
Ermittlungsverfahren und besonders in einem
Gerichtsverfahren eine gute Atmosphäre zugunsten des
Angeklagten schaffen und bewahren.
Und eines
noch: Im Gegensatz zu einigen dummen Gerüchten sind Richter
fast ausnahmslos hervorragende Juristen, erfahrene
Prozessrechtler, und fair. Sie brauchen einen Verteidiger,
der sich darauf einstellen kann, der strategisch denkt, der
konfliktbereit und kämpferisch ist, ohne das ständig
demonstrieren zu müssen.
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