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- das
Gericht stellt eine Anklageschrift zu
Wenn vom
Gericht eine Anklageschrift zugestellt wird, geht damit die
Aufforderung einher, innerhalb kurzer Frist von ein oder
zwei Wochen dazu Stellung zu nehmen. Lassen Sie die Frist
nicht ungenutzt verstreichen. Wenn die Frist zu kurz ist und
Ihnen die Zeit nicht reicht, kann man auch immer einen
begründeten Verlängerungsantrag stellen.
Zwar wird es ernst. Aber der "Angeschuldigte" kann
die öffentliche Hauptverhandlung vor dem Strafgericht unter
Umständen noch vermeiden. Auch wenn ihm die Anklageschrift
schon zugestellt wurde, es gibt Wege. Das Gericht kann
nämlich die Eröffnung
des Hauptverfahrens aus
formellen
oder sachlichen Gründen ablehnen, weil
die Anklageschrift fehlerhaft ist oder eine Verurteilung
unwahrscheinlich erscheint. Die Argumente muss man
herausarbeiten. Oder es kann in Zweifelsfällen Gespräche
mit der Staatsanwaltschaft anregen, die in der Einstellung
des Verfahrens münden
können. Man darf de Chance nur nicht verpassen.
Wer mit
Zustellung der Anklage erkennt, dass es eng wird, kann sich
im Moment vergegenwärtigen, dass das Gericht über die
Eröffnung des Hauptverfahrens noch nicht entschieden hat.
Wer hier kämpft, kann zwar verlieren, aber wie heißt es:
Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Und deshalb muss man
dieses sog. "Zwischenverfahren" als Chance
erkennen.
Das
Zwischenverfahren ist in der Regel kurz. Die
Staatsanwaltschaft schließt ein Ermittlungsverfahren gegen
einen Beschuldigten ab, sie reicht eine Anklageschrift bei
Gericht ein und legt dort die Akten vor und stellt den
Antrag, das Hauptverfahren zu eröffnen. Das ist aber nur
der Beginn des sog. "Zwischenverfahrens".
Der Betroffene ist mit dem Eingang der Anklageschrift bei
Gericht zum "Angeschuldigten" geworden, noch nicht
zum "Angeklagten". Dieses
"Zwischenverfahren" ist ein selbständiger Teil
des Strafprozesses, der allerdings von außen als solcher
meistens gar nicht wahrgenommen wird.
Die
gerichtliche Überprüfung der Anklage soll den Angeklagten
davor bewahren ohne ausreichenden Grund mit einer
öffentlichen Hauptverhandlung überzogen zu werden. Deshalb
erhält der Angeschuldigte immer Gelegenheit, sich selbst
durch Einwendungen und Beweisanträge gegen die Eröffnung
zu verteidigen.
Man muss
dazu allerdings sagen, dass erfolgversprechende Einwendungen
gegen eine Anklageschrift gute Kenntnisse des
Strafprozessrechts voraussetzen und deshalb in der Regel nur
von einem versierten Strafverteidiger vorgetragen werden
können.
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