Dr. Martin Rademacher Strafverteidiger - Düsseldorf
  • es droht ein Bewährungswiderruf

Wenn ein Bewährungswiderruf droht, darf man das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Alle Anfragen des Gerichts in einem Verfahren wegen eines von der Staatsanwaltschaft beantragten Bewährungswiderrufs sind mit größter Sorgfalt zu beantworten.

Oft geht es darum, ob Sie Bewährungsauflagen vollständig und rechtzeitig erfüllt haben. Wenn nicht, geht es um die Darlegung im Detail, warum Sie z.B. eine Zahlungsauflage nicht erfüllen konnten.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1081/10) gerade noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, dass die Gerichte auch beim Bewährungswiderruf nicht vorschnell handeln dürfen.

Das Grundgesetz und der Grundsatz des fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens erfordern eine zuverlässige Wahrheitserforschung.
Diese Voraussetzungen sind nicht nur im strafprozessualen Hauptverfahren, sondern auch für die im Vollstreckungsverfahren zu treffenden Entscheidungen zu beachten. Daraus folgt für die Gerichte eine umfassende Amtsaufklärungspflicht vor dem Bewährungswiderruf. Aber die Gerichte können auch nur aufklären, was sie erkennen können.

Meine Erfahrung ist, daß Gerichte Bewährungen eigentlich ungern widerrufen. 

Jedenfalls solange sie den Eindruck haben, daß der Verurteilte die Bewährungsauflage (und das Gericht) respektiert, ist das letzte Wort nicht gesprochen.

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