Falsche
Identifizierung durch Augenzeugen
Jeder
erfahrene Strafverteidiger hat erlebt, dass die Polizei
immer noch gravierende Fehler bei Gegenüberstellungen
macht. Ich erinnere mich an einen Fall vor Jahren, in dem
sogar eine Polizistin als Tatopfer den Falschen
identifiziert hat, weil ihr die Kollegen einen gerade
festgenommenen Mann auf der Wache einzeln vorgeführt haben:
"Ist der das?". Die Zeugin antwortete mit
"Ja" und das führte für den Mann geradewegs zur
Anklage. Sicher war sie erleichtert, dass der Täter gefasst
wurde. Besonders fatal ist, dass die Zeugin jetzt bei der
Gegenüberstellung in aller Ruhe ein Gesicht studieren
konnte, dass sie dann immer wiedererkannt hat, auch später
im Gerichtssaal. Der Zeugin ist bei ihrer Aussage im Gericht
nicht einmal böse Absicht zu unterstellen. Wissenschaftlich
nachgewiesen ist nämlich, dass das zweite
"Erkennen" bei der Gegenüberstellung den ersten
Eindruck vom Tatort im Gedächtnis untrennbar überlagert.
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Die einzige richtige Folge daraus für den Strafprozess ist,
dass bei genauer Betrachtung die Identifizierung durch einen
Zeugen bei einer vorangegangen fehlerhaften
Gegenüberstellung in Zukunft völlig unbrauchbar ist. Man kann
nur schätzen, in wie vielen Fällen falsche Identifizierungen durch Augenzeugen
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zu Fehlurteilen geführt
haben. Mehr als einmal habe ich in der Hauptverhandlung
schon erlebt, dass Zeugen sogar bekräftigt haben "da
bin ich mir ganz sicher", obwohl sich nachher
herausgestellt hat, dass der Angeklagte mitnichten am Tatort
war.
Vor allem
durch DNA-Tests - Jahre nach einer Verurteilung zur
Haftstrafe durchgeführt - sind aber inzwischen immer wieder
Fehlurteile entdeckt worden. Untersuchungen zu Fehlurteilen
in Strafsachen belegen, dass die falsche Identifizierung
durch einen Augenzeugen, vor allem durch das Opfer, noch die
häufigste Ursache für den Justizirrtum in Strafsachen ist.
Besonders bei Sexualstraftaten gibt es signifikante Zahlen.
Augenzeugen
irren häufig, das hat viele Ursachen. Erinnerungen sind
generell anfällig für Irrtümer und Beeinflussungen. Bei
der Gegenüberstellung oder wenn dem Zeugen von der Polizei
Fotos gezeigt werden, identifiziert der Zeuge oft den am
ähnlichsten aussehenden Kandidaten. Er will ja helfen.
Später verfestigt sich das Bild von der Gegenüberstellung
bei ihm. Allgemein bekannt ist z.B. auch das Phänomen, dass
Menschen bekanntermaßen Mitglieder einer anderen ethnischen
Gruppe schwerer unterscheiden können.
Um so
wichtiger ist, dass der Strafverteidiger das Rüstzeug hat,
falsche Identifizierungen rechtzeitig zu entlarven. Da
helfen anfangs schon die etwas im Verborgenen blühenden
Richtlinien für das Strafverfahren und das
Bußgeldverfahren (RiStBV), wenn nur der Verteidiger strikt
ihre Einhaltung kontrolliert. Die RiStBV stellen ergänzende
Verwaltungsvorschriften für Strafverfahren und
Bußgeldverfahren in Deutschland dar. Sie sind Bestandteil
des Strafprozessrechts und geben Maßstäbe für eine
korrekte Gegenüberstellung oder Wahllichtbildvorlage:
"18
RiStBV Soll durch eine Gegenüberstellung geklärt werden,
ob der Beschuldigte der Täter ist, so ist dem Zeugen nicht
nur der Beschuldigte, sondern zugleich auch eine Reihe
anderer Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und
ähnlicher Erscheinung gegenüberzustellen, und zwar in
einer Form, die nicht erkennen lässt, wer von den
Gegenübergestellten der Beschuldigte ist
(Wahlgegenüberstellung)"
Experten
plädieren inzwischen für ein besseres Verfahren, die
sogenannte "doppelblind-sequenzielle
Gegenüberstellung". Dabei treten der Verdächtige und
die "Füllpersonen" einzeln, nacheinander und in
zufälliger Reihenfolge auf. Der Augenzeuge weiß nicht, wie
viele Personen er zu sehen bekommt und muss bei jedem
unwiderruflich mit "Ja" oder "Nein"
antworten. Bei "Ja" wird die Gegenüberstellung
beendet. Um Beeinflussungen auszuschließen, kennt der
Vernehmungsbeamte, der Kontakt zum Zeugen hat, dabei den
Verdächtigen nicht.
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