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Für die
Situation nach vorläufiger Festnahme gibt es drei
Ratschläge, die - wenn es geht - immer beherzigt werden
sollten:
- machen
Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, bis Sie mit Ihrem
Rechtsanwalt gesprochen haben;
- verständigen
Sie einen Rechtsanwalt, der sofort zu Ihnen kommt, Sie
haben einen Rechtsanspruch darauf, dass Sie einen
Rechtsanwalt verständigen dürfen;
- denken
Sie darüber nach, ob es unaufschiebbare Maßnahmen
gibt, um rechtzeitig Entlastungsbeweise zu Ihren Gunsten
zu erheben.
Sie stehen
nach der unverhofften Festnahme unter starkem Druck. Sie
wollen sich rechtfertigen. Polizeibeamte suggerieren Ihnen
womöglich, dass Sie nach einer Aussage zur Sache wieder
nach Hause gehen können. Widerstehen Sie bitte ! der
Versuchung. Sagen Sie nichts, bevor Sie nicht mit Ihrem
Verteidiger gesprochen haben. Wenn es tatsächlich eine
Chance gibt, nach Hause zu gehen, wird die nicht geringer.

Rechtsstaatlich gesonnene Kriminalbeamte werden Ihnen in
dieser Situation ohnehin nahe legen, mit einem Rechtsanwalt
Kontakt aufzunehmen. Aber das tun nicht alle Ermittler, bei
manchen nimmt in der gefühlten Gunst der Stunde ihr
Ermittlungseifer überhand. Sagen Sie - ohne, dass darüber
Zweifel aufkommen können - dass Sie einen Rechtsanwalt
sprechen wollen.
Sie müssen Gelegenheit haben, mit dem Verteidiger ein
ausführliches, unüberwachtes Beratungsgespräch zu
führen, darauf haben Sie einen Rechtsanspruch.
Der Strafverteidiger sucht Sie nach seiner Benachrichtigung
so schnell er kann im Polizeigewahrsam auf, warten Sie bis
er da ist. Bis dahin hat er meist schon von den
Vernehmungsbeamten oder dem zuständigen Staatsanwalt erste
Informationen über den erhobenen Tatvorwurf und die
Verdachtslage.
Informieren Sie Ihren Verteidiger sofort über die aus Ihrer
Sicht unaufschiebbaren Maßnahmen, um jetzt noch rechtzeitig
Entlastungsbeweise zu Ihren Gunsten zu erheben.
Und dann überlassen Sie ihm das Gespräch mit Polizei und
Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls auch
Ermittlungsrichter.
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