Dr. Martin Rademacher Strafverteidiger - Düsseldorf
  • Festnahme durch Polizei

Für die Situation nach vorläufiger Festnahme gibt es drei Ratschläge, die - wenn es geht - immer beherzigt werden sollten:

  • machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, bis Sie mit Ihrem Rechtsanwalt gesprochen haben;
     
  • verständigen Sie einen Rechtsanwalt, der sofort zu Ihnen kommt, Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, dass Sie einen Rechtsanwalt verständigen dürfen;
     
  • denken Sie darüber nach, ob es unaufschiebbare Maßnahmen gibt, um rechtzeitig Entlastungsbeweise zu Ihren Gunsten zu erheben.

Sie stehen nach der unverhofften Festnahme unter starkem Druck. Sie wollen sich rechtfertigen. Polizeibeamte suggerieren Ihnen womöglich, dass Sie nach einer Aussage zur Sache wieder nach Hause gehen können. Widerstehen Sie bitte ! der Versuchung. Sagen Sie nichts, bevor Sie nicht mit Ihrem Verteidiger gesprochen haben. Wenn es tatsächlich eine Chance gibt, nach Hause zu gehen, wird die nicht geringer.

Rechtsstaatlich gesonnene Kriminalbeamte werden Ihnen in dieser Situation ohnehin nahe legen, mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen. Aber das tun nicht alle Ermittler, bei manchen nimmt in der gefühlten Gunst der Stunde ihr Ermittlungseifer überhand. Sagen Sie - ohne, dass darüber Zweifel aufkommen können - dass Sie einen Rechtsanwalt sprechen wollen.
 
Sie müssen Gelegenheit haben, mit dem Verteidiger ein ausführliches, unüberwachtes Beratungsgespräch zu führen, darauf haben Sie einen Rechtsanspruch.
 
Der Strafverteidiger sucht Sie nach seiner Benachrichtigung so schnell er kann im Polizeigewahrsam auf, warten Sie bis er da ist. Bis dahin hat er meist schon von den Vernehmungsbeamten oder dem zuständigen Staatsanwalt erste Informationen über den erhobenen Tatvorwurf und die Verdachtslage.
 
Informieren Sie Ihren Verteidiger sofort über die aus Ihrer Sicht unaufschiebbaren Maßnahmen, um jetzt noch rechtzeitig Entlastungsbeweise zu Ihren Gunsten zu erheben. 

Und dann überlassen Sie ihm das Gespräch mit Polizei und Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls auch Ermittlungsrichter.
 

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