Dr. Martin Rademacher Strafverteidiger - Düsseldorf
  • möglicherweise ein Ermittlungsverfahren ?

Es kann Ihnen auch schlagartig klar werden. Nach einer Hausdurchsuchung oder Festnahme wissen Sie Bescheid. Auch wenn es in Ihrem Umfeld eine Hausdurchsuchung oder Festnahme gibt, kann das für Sie ein eindeutiges Zeichen sein. Sie können sich jetzt vielleicht ausrechnen, dass sich das Verfahren auch gegen Sie richtet.

Klar ist die Situation jedenfalls auch, wenn Sie von der Polizei eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bekommen. Sie können dann sogar dort anrufen und fragen, worum es geht, bevor Sie sich entscheiden, ob Sie der Ladung Folge leisten oder nicht.

Als Beschuldigter müssen Sie weder der Ladung zur Polizei Folge leisten, noch Angaben zur Sache machen. Das Recht zu schweigen haben Sie übrigens als Beschuldigter, Angeschuldigter oder Angeklagter in allen Stadien eines Strafverfahrens, egal ob bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.

Manchmal weiß man aber noch gar nicht sicher, ob es irgendwo ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gibt. Es kann nur Hinweise geben. Dubiose Andeutungen von Dritten oder Alarmzeichen, die Sie irgendwo sehen, können Sie nervös machen. Polizeibeamte haben sich nach Ihnen erkundigt, sind bei Ihrer Wohn- oder Firmenanschrift gesehen worden oder irgend jemand hat Ihnen mit einer Anzeige gedroht. Bloßen Gerüchten muss man nicht nachgehen. Wenn Sie aber eine Ahnung haben, woher der Wind wehen könnte, entscheiden Sie sich in Ruhe, ob Sie die Sache "aussitzen" oder aktiv angehen wollen. Ich sage Ihnen, Sie fühlen sich wohler, wenn Sie aktiv damit umgehen. Und es kostet jedenfalls nicht viel, wenn Sie einen Strafverteidiger bitten, vor einer möglichen Auftragserteilung zu prüfen, ob überhaupt ein Verfahren gegen Sie eingeleitet wurde.

Der Strafverteidiger kann in der Regel ganz schnell bei der Staatsanwaltschaft Einzelheiten erfahren, wenn wirklich ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird. Für Ermittlungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft die zentrale Anlaufstelle. Es kann auch sein, dass man als Verteidiger mehr bei der Polizei, insbesondere bei der Kriminalwache oder bei der Zollfahndung erfährt, je nachdem, wer am aktuellsten mit einer Sache befasst ist.

Tun Sie aber vor allem nichts unüberlegtes. Bedrängen Sie nicht den mutmaßlichen Anzeigeerstatter, denn der wird sich deswegen im Zweifel wieder an die Polizei wenden. Als er dort die Anzeige erstattet hat, hat man ihm das schon angeboten. Die Polizei ergreift dann naheliegend Zwangsmaßnahmen und betreibt möglicherweise sogar den Erlass eines Haftbefehls gegen Sie.

Wenn wirklich gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie nach Möglichkeit so schnell wie möglich eine Verteidigungsposition aufbauen. Dazu gehört wenn es geht, dass Sie die entlastenden Beweise zusammentragen, dass Sie Alibizeugen festhalten, solange sie noch da sind, Zustände fotografieren oder sonst dokumentieren, bevor sie sich verändern oder Abläufe einfach nur zeitnah protokollieren. Tun Sie alles zeitnah. Wir überschätzen oft unser Gedächtnis, ein, zwei oder mehr Jahre danach, wenn es vielleicht zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, kann so ein Protokoll der Geschehnisse eine wertvolle Hilfe sein.

Verteidigen Si sich ! Wenn Sie feststellen, dass gegen Sie tatsächlich ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren läuft, ist die Devise, je früher man sich wehrt desto besser. Alle Vergleiche hinken, aber es ist hier wie mit jeder Welle, die man besser eindämmt, bevor sie überflutet.

 

home  -  kontakt  -  impressum

Rechtsanwälte Dr. Martin Rademacher & Partner    Kaiser-Friedrich-Ring 45    40545 Düsseldorf    Tel  +49 211 17 18 380