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- möglicherweise
ein Ermittlungsverfahren ?
Es kann
Ihnen auch schlagartig klar werden. Nach einer
Hausdurchsuchung oder Festnahme wissen Sie Bescheid. Auch
wenn es in Ihrem Umfeld eine Hausdurchsuchung oder Festnahme
gibt, kann das für Sie ein eindeutiges Zeichen sein. Sie
können sich jetzt vielleicht ausrechnen, dass sich das
Verfahren auch gegen Sie richtet.

Klar ist die Situation jedenfalls auch, wenn Sie von der
Polizei eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bekommen.
Sie können dann sogar dort anrufen und fragen, worum es
geht, bevor Sie sich entscheiden, ob Sie der Ladung Folge
leisten oder nicht.
Als
Beschuldigter müssen Sie weder der Ladung zur Polizei Folge
leisten, noch Angaben zur Sache machen. Das Recht zu
schweigen haben Sie übrigens als Beschuldigter,
Angeschuldigter oder Angeklagter in allen Stadien eines
Strafverfahrens, egal ob bei der Polizei, bei der
Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.
Manchmal
weiß man aber noch gar nicht sicher, ob es irgendwo ein
strafrechtliches Ermittlungsverfahren gibt. Es kann nur
Hinweise geben. Dubiose Andeutungen von Dritten
oder
Alarmzeichen, die Sie irgendwo sehen, können Sie nervös
machen. Polizeibeamte haben sich nach Ihnen erkundigt, sind
bei Ihrer Wohn- oder Firmenanschrift gesehen worden oder
irgend jemand hat Ihnen mit einer Anzeige gedroht. Bloßen
Gerüchten muss man nicht nachgehen. Wenn Sie aber eine
Ahnung haben, woher der Wind wehen könnte, entscheiden Sie
sich in Ruhe, ob Sie die Sache "aussitzen" oder
aktiv angehen wollen. Ich sage Ihnen, Sie fühlen sich
wohler, wenn Sie aktiv damit umgehen. Und es kostet
jedenfalls nicht viel, wenn Sie einen Strafverteidiger
bitten, vor einer möglichen Auftragserteilung zu prüfen,
ob überhaupt ein Verfahren gegen Sie eingeleitet wurde.
Der
Strafverteidiger kann in der Regel ganz schnell bei der
Staatsanwaltschaft Einzelheiten erfahren, wenn wirklich ein
Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird. Für
Ermittlungsverfahren ist die Staatsanwaltschaft die zentrale
Anlaufstelle. Es kann auch sein, dass man als Verteidiger
mehr bei der Polizei, insbesondere bei der Kriminalwache
oder bei der Zollfahndung erfährt, je nachdem, wer am
aktuellsten mit einer Sache befasst ist.
Tun Sie
aber vor allem nichts unüberlegtes. Bedrängen Sie nicht
den mutmaßlichen Anzeigeerstatter, denn der wird sich
deswegen im Zweifel wieder an die Polizei wenden. Als er
dort die Anzeige erstattet hat, hat man ihm das schon
angeboten. Die Polizei ergreift dann naheliegend
Zwangsmaßnahmen und betreibt möglicherweise sogar den
Erlass eines Haftbefehls gegen Sie.
Wenn
wirklich gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie nach
Möglichkeit so schnell wie möglich eine
Verteidigungsposition aufbauen. Dazu gehört wenn es geht,
dass Sie die entlastenden Beweise zusammentragen, dass Sie
Alibizeugen festhalten, solange sie noch da sind, Zustände
fotografieren oder sonst dokumentieren, bevor sie sich
verändern oder Abläufe einfach nur zeitnah protokollieren.
Tun Sie alles zeitnah. Wir überschätzen oft unser
Gedächtnis, ein, zwei oder mehr Jahre danach, wenn es
vielleicht zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, kann so
ein Protokoll der Geschehnisse eine wertvolle Hilfe sein.
Verteidigen Si sich ! Wenn Sie feststellen, dass gegen Sie
tatsächlich ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren
läuft, ist die Devise, je früher man sich wehrt desto
besser. Alle Vergleiche hinken, aber es ist hier wie mit
jeder Welle, die man besser eindämmt, bevor sie
überflutet.
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