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- ich
befürchte, dass ein Haftbefehl
gegen mich besteht
Wenn Sie
befürchten, dass ein Haftbefehl gegen Sie besteht, können
Sie eigentlich nur die folgenden Fehler machen, nämlich vor
Angst gelähmt sein; vor Schreck erstarren und wie ein
Kaninchen vor der Schlange sitzen.
Ich habe erlebt, dass die Furcht ganz unbegründet war, weil
entweder gar kein Haftbefehl bestand oder der Haftbefehl bei
Gestellung außer Vollzug gesetzt wurde.
Und ich habe erlebt, dass jemand monatelang nichts getan
hat, außer auf seine Verhaftung zu warten, am Schluss ist
er den Beamten regelrecht entgegengegangen.
Sie können
auch die Flucht ergreifen, aber dazu mag ich keinen Rat
erteilen. Es gibt sogar Länder, die Sie nicht ausliefern
würden (www.auslieferungsverfahren.de),
aber dort werden Sie nicht unbedingt hinziehen mögen.
Ich befasse
mich damit, wenn Sie hier aktiv werden und die Sache aus der
Welt schaffen wollen. Aktives Handeln setzt meines Erachtens
voraus, dass Sie Kontakt zu einem Strafverteidiger
aufnehmen. Er kann bei der Staatsanwaltschaft Einzelheiten
erfahren und dann mit Ihnen zusammen entscheiden, was zu tun
ist.
Ganz oft
ist die Angst vor dem Haftbefehl unbegründet. Häufig auch
kommt der Strafverteidiger gerade noch rechtzeitig, um den
Erlass eines Haftbefehls zu verhindern. Sie können
Aufklärung anbieten oder auch - im besten Falle - den
Tatverdacht aktiv widerlegen.
Und wenn
tatsächlich ein Haftbefehl besteht, kann der auch wieder
außer Vollzug gesetzt werden. Darüber kann ein
Strafverteidiger mit den Ermittlungsbehörden verhandeln.
Sie können sich eigentlich nur verbessern.
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