Dr. Martin Rademacher Strafverteidiger - Düsseldorf
  • ich befürchte, dass ein Haftbefehl 
    gegen mich besteht

Wenn Sie befürchten, dass ein Haftbefehl gegen Sie besteht, können Sie eigentlich nur die folgenden Fehler machen, nämlich vor Angst gelähmt sein; vor Schreck erstarren und wie ein Kaninchen vor der Schlange sitzen. 
 
Ich habe erlebt, dass die Furcht ganz unbegründet war, weil entweder gar kein Haftbefehl bestand oder der Haftbefehl bei Gestellung außer Vollzug gesetzt wurde.

Und ich habe erlebt, dass jemand monatelang nichts getan hat, außer auf seine Verhaftung zu warten, am Schluss ist er den Beamten regelrecht entgegengegangen.

Sie können auch die Flucht ergreifen, aber dazu mag ich keinen Rat erteilen. Es gibt sogar Länder, die Sie nicht ausliefern würden (www.auslieferungsverfahren.de), aber dort werden Sie nicht unbedingt hinziehen mögen.

Ich befasse mich damit, wenn Sie hier aktiv werden und die Sache aus der Welt schaffen wollen. Aktives Handeln setzt meines Erachtens voraus, dass Sie Kontakt zu einem Strafverteidiger aufnehmen. Er kann bei der Staatsanwaltschaft Einzelheiten erfahren und dann mit Ihnen zusammen entscheiden, was zu tun ist.

Ganz oft ist die Angst vor dem Haftbefehl unbegründet. Häufig auch kommt der Strafverteidiger gerade noch rechtzeitig, um den Erlass eines Haftbefehls zu verhindern. Sie können Aufklärung anbieten oder auch - im besten Falle - den Tatverdacht aktiv widerlegen.

Und wenn tatsächlich ein Haftbefehl besteht, kann der auch wieder außer Vollzug gesetzt werden. Darüber kann ein Strafverteidiger mit den Ermittlungsbehörden verhandeln. Sie können sich eigentlich nur verbessern.
 

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