Dr. Martin Rademacher Strafverteidiger - Düsseldorf
  • besteht ein ausländischer Haftbefehl ?

Wenn ein ausländischer Haftbefehl besteht, ein internationaler oder ein Europäischer Haftbefehl, dann ist die nächstliegende Frage, ob Sie deswegen in Deutschland festgenommen werden können.
Details zu diesem Thema finden Sie auf meiner Internetseite www.auslieferungsverfahren.de, auch eine Gesamtübersicht zum Auslieferungsverfahren aufgrund eines internationalen oder Europäischen Haftbefehls.

Wenn es darum geht, herauszufinden, ob ein internationaler oder ein Europäischer Haftbefehl gegen Sie besteht, gibt es verschiedene Anlaufpunkte. 

Außer den offiziellen Fahndungslisten kann man oft auch wertvolle Auskunft bei der Generalstaatsanwaltschaft an Ihrem Wohnsitz oder bei dem Auswärtigen Amt bekommen. 

Ich habe vor allem in den europäischen Nachbarländern in einer Vielzahl von Fällen auch erstaunlich gute Erfahrungen mit offiziellen Anfragen bei den dortigen Ermittlungsbehörden gemacht. 

Manchmal helfen mir dabei ortsansässige Kollegen, aber das geht oft auch von hier aus.
 

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