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- besteht
ein ausländischer Haftbefehl ?
Wenn
ein ausländischer Haftbefehl besteht, ein internationaler
oder ein Europäischer Haftbefehl, dann ist die
nächstliegende Frage, ob Sie deswegen in Deutschland
festgenommen werden können.
Details zu diesem Thema finden Sie auf meiner Internetseite www.auslieferungsverfahren.de,
auch eine Gesamtübersicht zum Auslieferungsverfahren
aufgrund eines internationalen oder Europäischen
Haftbefehls.
Wenn es
darum geht, herauszufinden, ob ein internationaler oder ein
Europäischer Haftbefehl gegen Sie besteht, gibt es
verschiedene Anlaufpunkte.
Außer den offiziellen Fahndungslisten kann man oft auch
wertvolle Auskunft bei der Generalstaatsanwaltschaft an
Ihrem Wohnsitz oder bei dem Auswärtigen Amt bekommen.
Ich habe vor allem in den europäischen Nachbarländern in
einer Vielzahl von Fällen auch erstaunlich gute Erfahrungen
mit offiziellen Anfragen bei den dortigen
Ermittlungsbehörden gemacht.
Manchmal helfen mir dabei ortsansässige Kollegen, aber das
geht oft auch von hier aus.
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