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Wenn Sie
alleine oder mit anderen zusammen sich in eine, mehrere oder
eine Serie von Straftaten verstrickt haben, kann das zu
einer großen Belastung werden. Angst vor Entdeckung, Angst
vor anderen Tatbeteiligten, mancher fühlt sich mit der Zeit
wie gelähmt davon.

Sie haben erst zu spät gemerkt, in welcher Sache sie
drinstecken oder haben sich verleiten lassen und würden am
liebsten gleich umdrehen, wenn sie nicht Angst vor den
Konsequenzen hätten.
Wenn Sie
"aussteigen" wollen, gibt es manchmal ungeahnte
Möglichkeiten. Sehen Sie sich die gesetzlichen Regelungen
zum Rücktritt mit straf-befreiender Wirkung an (§ 24
StGB), zum sog. Nachtatverhalten
bei
der Strafzumessung (§ 46 StGB), zum Täter-Opfer-Ausgleich
(§ 46 a StGB), zu § 31 BtMG bei Betäubungsmitteltaten und
andere gesetzliche Bestimmungen mehr. Machen
Sie erst einmal eine Standortbestimmung, wenn Sie ernsthaft
über ein "Aussteigen" nachdenken. Besprechen Sie
Ihre Situation mit einem Strafverteidiger. Jeder
Strafverteidiger ist zur Verschwiegenheit gegenüber jedem
Dritten verpflichtet. Die Entscheidung treffen am Ende immer
Sie. Die Kosten für ein klärendes Gespräch sind ganz
überschaubar.
Die
richtige Entscheidung ist nicht immer eindeutig und leicht,
das ist mir bewusst. Ich persönlich habe noch keinen
gesehen, der es bereut hat, darüber einmal zu sprechen. Ich
habe einige Mandanten begleitet, die sich der Polizei
gestellt haben, vom Wirtschaftsdelikt bis zur
Kapitalstraftat. Ich habe Sätze gehört wie, "ich bin
froh, dass es vorbei ist" und gerade noch vor kurzem
"das ist für mich ein Neuanfang!"
Um ehrlich
zu sein, ich habe auch mit Menschen ihre Sache besprochen,
die den Schritt dann doch nicht getan haben, einmal über
nahezu drei Tage am Stück.
Bei der
Beratung kann auch herauskommen, dass man ganz andere Wege
geht, z:B. über eine Schadenregulierung bei einem
geschädigten Unternehmen, einer Versicherung oder Bank
insbesondere. Damit habe ich mehrere Male Strafverfahren
ganz vermieden.
In anderen
Fällen kann ganz oft sogar bei sehr schweren Vorwürfen die
Untersuchungshaft erspart bleiben. Das ist oft auch das
Ziel, wenn sich jemand dem Verfahren stellt. Für diesen
Fall muss der Verteidiger vorher mit Ihnen die, eine
Untersuchungshaft vermeidenden Gesichtspunkte herausarbeiten
und Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen. Wenn es darum
geht, mit einer Bewährungsstrafe "auszusteigen",
kann die Gestellung der Grundstein für die erforderliche
günstige Sozialprognose sein.
Prüfen Sie
mit einem erfahrenen Strafverteidiger, wie hoch die
Hindernisse sind und ob Sie diese überwinden können. Wenn
Sie fürchten, dass Ihr Umfeld Sie nicht aussteigen lässt,
sind mögliche Schutzmaßnahmen zu erörtern, auch die
Inanspruchnahme der Polizei.
In jedem
Fall lohnt es sich, mit einem Strafverteidiger laut
nachzudenken. Strafverteidigung setzt nicht erst ein, wenn
die Ermittlungsbehörden alles aufgeklärt haben.
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