Dr. Martin Rademacher Strafverteidiger - Düsseldorf
  • ich will "aussteigen"

Wenn Sie alleine oder mit anderen zusammen sich in eine, mehrere oder eine Serie von Straftaten verstrickt haben, kann das zu einer großen Belastung werden. Angst vor Entdeckung, Angst vor anderen Tatbeteiligten, mancher fühlt sich mit der Zeit wie gelähmt davon.

Sie haben erst zu spät gemerkt, in welcher Sache sie drinstecken oder haben sich verleiten lassen und würden am liebsten gleich umdrehen, wenn sie nicht Angst vor den Konsequenzen hätten.

Wenn Sie "aussteigen" wollen, gibt es manchmal ungeahnte Möglichkeiten. Sehen Sie sich die gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt mit straf-befreiender Wirkung an (§ 24 StGB), zum sog. Nachtatverhalten bei der Strafzumessung (§ 46 StGB), zum Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46 a StGB), zu § 31 BtMG bei Betäubungsmitteltaten und andere gesetzliche Bestimmungen mehr. Machen Sie erst einmal eine Standortbestimmung, wenn Sie ernsthaft über ein "Aussteigen" nachdenken. Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Strafverteidiger. Jeder Strafverteidiger ist zur Verschwiegenheit gegenüber jedem Dritten verpflichtet. Die Entscheidung treffen am Ende immer Sie. Die Kosten für ein klärendes Gespräch sind ganz überschaubar.

Die richtige Entscheidung ist nicht immer eindeutig und leicht, das ist mir bewusst. Ich persönlich habe noch keinen gesehen, der es bereut hat, darüber einmal zu sprechen. Ich habe einige Mandanten begleitet, die sich der Polizei gestellt haben, vom Wirtschaftsdelikt bis zur Kapitalstraftat. Ich habe Sätze gehört wie, "ich bin froh, dass es vorbei ist" und gerade noch vor kurzem "das ist für mich ein Neuanfang!"

Um ehrlich zu sein, ich habe auch mit Menschen ihre Sache besprochen, die den Schritt dann doch nicht getan haben, einmal über nahezu drei Tage am Stück.

Bei der Beratung kann auch herauskommen, dass man ganz andere Wege geht, z:B. über eine Schadenregulierung bei einem geschädigten Unternehmen, einer Versicherung oder Bank insbesondere. Damit habe ich mehrere Male Strafverfahren ganz vermieden.

In anderen Fällen kann ganz oft sogar bei sehr schweren Vorwürfen die Untersuchungshaft erspart bleiben. Das ist oft auch das Ziel, wenn sich jemand dem Verfahren stellt. Für diesen Fall muss der Verteidiger vorher mit Ihnen die, eine Untersuchungshaft vermeidenden Gesichtspunkte herausarbeiten und Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen. Wenn es darum geht, mit einer Bewährungsstrafe "auszusteigen", kann die Gestellung der Grundstein für die erforderliche günstige Sozialprognose sein.

Prüfen Sie mit einem erfahrenen Strafverteidiger, wie hoch die Hindernisse sind und ob Sie diese überwinden können. Wenn Sie fürchten, dass Ihr Umfeld Sie nicht aussteigen lässt, sind mögliche Schutzmaßnahmen zu erörtern, auch die Inanspruchnahme der Polizei.

In jedem Fall lohnt es sich, mit einem Strafverteidiger laut nachzudenken. Strafverteidigung setzt nicht erst ein, wenn die Ermittlungsbehörden alles aufgeklärt haben.
 

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