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Fachanwalt
für Strafrecht
Den
"Profiverteidiger" hat der Journalist Martin W.
Huff den Fachanwalt für Strafrecht genannt. Er meinte damit
einen Rechtsanwalt, der fast nur noch als Strafverteidiger
tätig ist, im Gegensatz zu dem Rechtsanwalt, der
gelegentlich auch mal eine Strafverteidigung übernimmt.
Reine
Strafverteidiger gab es aber auch schon vorher. Auch
richtige Koryphäen im Strafrecht gab es schon, bevor nach
der Einführung Mitte der 90`er Jahre der erste offizielle
"Fachanwalt für Strafrecht" im Gerichtssaal
erschien. Aber die
Einführung der von der Rechtsanwaltskammern verliehenen
verschiedenen Fachanwaltstitel hat viel Gutes. Sie
erleichtert dem Publikum auf der Suche nach einem fachlich
qualifizierten Rechtsanwalt die Orientierung und kann es vor
bloß selbsternannten Spezialisten bewahren.
Um
Fachanwalt für Strafrecht zu werden, hat ein Rechtsanwalt
für Strafrecht nämlich einige Berufsjahre hinter sich und
besondere Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht
nachzuweisen. Er hat bis dahin fachspezifische Lehrgänge
besucht und schriftliche Leistungskontrollen absolviert und
auch belegt, dass er schon eine erhebliche Anzahl von
Strafverfahren bearbeitet hat. Das schreibt die
Fachanwaltsordnung vor (§§ 4 ff. FAO). Wer die Bezeichnung
Fachanwalt für Strafrecht führt, muss dann auch weiter
jedes Jahr auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren
oder mindestens an einer anwaltlichen
Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen
(§ 15 FAO).
Insgesamt
150.377 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen waren zum
1.1.2009 in der Bundesrepublik zugelassen, davon nur ein
kleiner Teil, nämlich 2.276 Fachanwälte für Strafrecht
mit zuletzt abnehmenden Zuwachsraten. Nach einer Statistik
der Bundesrechtsanwaltskammer hatten bis zum 1. Januar 2008
rund 22% der Rechtsanwälte einen der verschiedenen
Fachanwaltstitel erworben. Insgesamt gab es in der
Bundesrepublik damit 32.747 Fachanwälte. Und tatsächlich,
nach einer vom "Soldan Institut" vorgestellten
Studie spielt die nachgewiesene Spezialisierung durch
Fachanwälte bei der Anwaltssuche für 80 % der Befragten
eine große Rolle.
Insgesamt
hat die Anzahl der Rechtsanwälte weiter zugenommen. Die
Rechtsanwaltskammer München verzeichnet erneut die meisten
Mitglieder (18.528), gefolgt von der Rechtsanwaltskammer
Frankfurt (16.903), der Rechtsanwaltskammer Hamm (13.254),
der Rechtsanwaltskammer Berlin (12.087), der
Rechtsanwaltskammer Köln (11.920) und der
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (11.155). Die
Rechtsanwaltskammern Saarbrücken (1.369) und Zweibrücken
(1.403) verzeichnen die niedrigste Mitgliederzahl. Die
Anzahl der Rechtsanwältinnen ist im Vergleich zum Vorjahr
um 4,55 % angestiegen, insgesamt gibt es 46.736
Rechtsanwältinnen im Bundesgebiet (31,08 %).
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