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Falsches Geständnis

Vielleicht ist nicht jeder Mensch in der Gefahr, eine Tat zu gestehen, die er nicht begangen hat. Jedenfalls kann sich nicht jeder vorstellen, in die Gefahr zu geraten. Rechtspsychologen sagen allerdings, man müsse jeden nur lange genug "weichkochen", um ein Falschgeständnis zu produzieren. Und sicher kann es Begleitumstände geben, die das "Weichkochen" erleichtern.
 
Es kann sein - aber bei weitem nicht immer ist das der Grund - dass ein Angeklagter mit auffälliger Persönlichkeitsstruktur ein falsches Geständnis abgelegt hat. Akute Rauschzustände können falsche Geständnisse zur Folge haben. 
 
Ich erinnere mich auch an einen Fall, in dem Vernehmungsbeamte von einer Vernehmung nicht abgelassen haben, obwohl der wegen eines Tötungsdeliktes beschuldigte Mann hochgradig alkoholisiert war (2, 4 %0 BAK) und ein erhebliches Sortiment von Psychopharmaka eingenommen hatte.
 
Fast immer kommen bei nachgewiesenen Falschgeständnissen externe Faktoren als Auffälligkeiten hinzu, massive Vorhalte von Vernehmungsbeamten oder verdeckten Ermittlern, Suggestionen und Beeinflussungen anderer Art. Fatale Folgen hat es regelmäßig, wenn aufgebauter Vernehmungsdruck auf eine persönlichkeitsbegründete erhöhte Suggestibilität trifft.
 
In unseren Breitengraden internationaler Menschenrechtsstandards leben wir in der beruhigenden Gewissheit, dass sämtliche Beweise, auch Geständnisse unzulässig sind, die durch Folter oder andere Misshandlung erreicht wurden. Bei uns ist das Geflecht von möglichen Ursachen, die in ihrem Zusammenwirken ein Falschgeständnis produzieren können, regelmäßig auch etwas zarter. Der BGH hat das in einem Fall sogar recht vornehm beschrieben, als er festgestellt hat, dass Aussagen und Geständnisse erst "nach bemerkenswerten Vorhalten der vernehmenden Polizeibeamten" (vgl. 4 StR 301/08) zustande gekommen sind.

Nicht nur einer, der anfangs ohne Rechtsanwalt war, hat mir nachher die Vernehmung geschildert. "Wenn Sie jetzt hier keine Angaben machen, lassen wir Sie mit Sicherheit nicht gehen" sagt der Vernehmungsbeamte, der verschweigt, dass an ein Gehen überhaupt nicht zu denken ist. Oder: "Sie haben hier die Chance, im Zeugenstatus zu verbleiben, wenn Sie aussagen". Welche Wirkung das auf einen übermüdeten Menschen hat, der nichts sehnlicher wünscht, als nach Hause zu gehen, ist nicht immer gleich. Die Vernehmung geht aber in jedem Fall weiter. Jetzt werden dem Probanden die Aussagen von Zeugen oder Mitbeschuldigten vorgehalten, die nach dem Zugriff der Polizei manchmal zeitgleich in anderen Zimmern vernommen werden. Wie genau und wie richtig diese Vorhalte sind, ist auch nicht immer gleich. Es kann eine Rolle spielen, dass nahestehende Personen in die Sache verwickelt sind, die je nach Gemütslage des Probanden manchmal auch zielstrebig entlastet werden sollen.

Neuere Forschungsberichte zu Falschgeständnissen stammen vorwiegend aus angelsächsischen Ländern. Spektakuläre Fälle ereignen sich aber nicht nur in den USA und in England. Unter anderem die DNA-Analyse hat dazu geführt, dass nach Jahren Verurteilte als Täter ausgeschlossen werden konnten. In rund einem Viertel der untersuchten Fälle haben falsche Geständnisse vorgelegen.

Auch hierzulande gab es spektakuläre Fälle. Ein Auszug aus einem einschlägigen BGH-Urteil (vom 13.01.2009 - 4 StR 301/08) läßt erahnen, wie einfach es in Extremfällen zu einem falschen Geständnis kommt:

" ....Einzelheiten aus dem Ablauf und der Gestaltung der Vernehmungen ....... , die es jedenfalls als plausibel erscheinen lassen, dass diese Angeklagte jeweils "das ihr zumindest subtil Vorgegebene `willfährig nachplappert´".

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