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Falsches
Geständnis
Vielleicht ist nicht jeder Mensch in der Gefahr, eine Tat zu
gestehen, die er nicht begangen hat. Jedenfalls kann sich
nicht jeder vorstellen, in die Gefahr zu geraten.
Rechtspsychologen sagen allerdings, man müsse jeden nur
lange genug "weichkochen", um ein
Falschgeständnis zu produzieren. Und sicher kann es
Begleitumstände geben, die das "Weichkochen"
erleichtern.
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Es
kann sein - aber bei weitem nicht immer ist das der
Grund - dass ein Angeklagter mit auffälliger
Persönlichkeitsstruktur ein falsches Geständnis
abgelegt hat. Akute Rauschzustände können falsche
Geständnisse zur Folge haben. |
Ich
erinnere mich auch an einen Fall, in dem Vernehmungsbeamte
von einer Vernehmung nicht abgelassen haben, obwohl der
wegen eines Tötungsdeliktes beschuldigte Mann hochgradig
alkoholisiert war (2, 4 %0 BAK) und ein erhebliches Sortiment
von Psychopharmaka eingenommen hatte.
Fast immer kommen bei nachgewiesenen Falschgeständnissen
externe Faktoren als Auffälligkeiten hinzu, massive
Vorhalte von Vernehmungsbeamten oder verdeckten Ermittlern,
Suggestionen und Beeinflussungen anderer Art. Fatale Folgen
hat es regelmäßig, wenn aufgebauter Vernehmungsdruck auf
eine persönlichkeitsbegründete erhöhte Suggestibilität
trifft.
In unseren Breitengraden internationaler
Menschenrechtsstandards leben wir in der beruhigenden
Gewissheit, dass sämtliche Beweise, auch Geständnisse
unzulässig sind, die durch Folter oder andere Misshandlung
erreicht wurden. Bei uns ist das Geflecht von möglichen
Ursachen, die in ihrem Zusammenwirken ein Falschgeständnis
produzieren können, regelmäßig auch etwas zarter. Der BGH
hat das in einem Fall sogar recht vornehm beschrieben, als
er festgestellt hat, dass Aussagen und Geständnisse erst
"nach bemerkenswerten Vorhalten der vernehmenden
Polizeibeamten" (vgl. 4 StR 301/08) zustande gekommen
sind.
Nicht nur einer, der anfangs ohne Rechtsanwalt war, hat mir
nachher die Vernehmung geschildert. "Wenn Sie jetzt
hier keine Angaben machen, lassen wir Sie mit Sicherheit
nicht gehen" sagt der Vernehmungsbeamte, der
verschweigt, dass an ein Gehen überhaupt nicht zu denken
ist. Oder: "Sie haben hier die Chance, im Zeugenstatus
zu verbleiben, wenn Sie aussagen". Welche Wirkung das
auf einen übermüdeten Menschen hat, der nichts sehnlicher
wünscht, als nach Hause zu gehen, ist nicht immer gleich.
Die Vernehmung geht aber in jedem Fall weiter. Jetzt werden
dem Probanden die Aussagen von Zeugen oder Mitbeschuldigten
vorgehalten, die nach dem Zugriff der Polizei manchmal
zeitgleich in anderen Zimmern vernommen werden. Wie genau
und wie richtig diese Vorhalte sind, ist auch nicht immer
gleich. Es kann eine Rolle spielen, dass nahestehende
Personen in die Sache verwickelt sind, die je nach
Gemütslage des Probanden manchmal auch zielstrebig
entlastet werden sollen.
Neuere Forschungsberichte zu Falschgeständnissen stammen
vorwiegend aus angelsächsischen Ländern. Spektakuläre
Fälle ereignen sich aber nicht nur in den USA und in
England. Unter anderem die DNA-Analyse hat dazu geführt,
dass nach Jahren Verurteilte als Täter ausgeschlossen
werden konnten. In rund einem Viertel der untersuchten
Fälle haben falsche Geständnisse vorgelegen.
Auch hierzulande gab es spektakuläre Fälle. Ein Auszug aus
einem einschlägigen BGH-Urteil (vom 13.01.2009 - 4 StR
301/08) läßt erahnen, wie einfach es in Extremfällen zu
einem falschen Geständnis kommt:
" ....Einzelheiten aus dem Ablauf und der Gestaltung
der Vernehmungen ....... , die es jedenfalls als plausibel
erscheinen lassen, dass diese Angeklagte jeweils "das
ihr zumindest subtil Vorgegebene `willfährig
nachplappert´".
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